GR Farrenkopf hatte in der letzten Sitzung angefragt, wo geschrieben steht, wie lange die Redezeit für Bürger im TOP Bürgerfragen ist.

 

BGMin Wolf-Pleßmann bittet dazu in der Geschäftsordnung mitzulesen. Diese wurde am 13.05.2020 durch das Gremium, sprich auch durch ihn, beschlossen. In Paragraph 18, Ziffer 4 steht geschrieben „Vor Eintritt in die Tagesordnung haben die Bürger Gelegenheit Fragen von allgemeinem Interesse zu stellen. Dafür stehen insgesamt 15 Minuten zur Verfügung, je Frage ist eine Redezeit von max. 3 Minuten einzuhalten“.

 

GR Farrenkopf nimmt dies zur Kenntnis, ist aber der Meinung, dass man hieraus nicht so ein großes Aufheben zu machen braucht, da es sein kann, dass man das eine oder andere vergisst. Er hatte nur nachgefragt.

 

Lt. BGMin Wolf-Pleßmann ist die Geschäftsordnung die formelle Rechtsgrundlage für die Arbeit des Gemeinderates. Nichtkenntnis führte bereits des Öfteren dazu, dass hier im Gremium unnötige Diskussionen entstanden.