Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB). Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet. Für die planungsrechtliche Beurteilung kommt es darauf an, ob sich dieses in die Umgebung einfügt.

 

Der Bauherr beabsichtigt, die bestehende Garage und das bestehende Nebengebäude als Wohnung umzunutzen. Die beiden Gebäude werden durch einen Anbau verbunden.

 

Das Wohngebäude beinhaltet eine Wohneinheit, für die nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde Laudenbach 2 Stellplätze nachzuweisen sind. Durch die Garage und den geplanten Stellplatz ist der Stellplatznachweis erfüllt.

 

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Ein Miteigentümer der Fl.Nr. 1421/1 hat den Bauantrag unterschrieben.

 

Beratung:

Lt. Herr Geutner ist die Frage der Erschließung des Grundstückes nicht geklärt. Im Bauantrag ist nicht zu erkennen, wo genau die Wasser- und Kanalanschlüsse sind. Deshalb ist Vorschlag der Verwaltung, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen oder den Bauantrag abzulehnen.

 

Lt. GR Klein liegen Kanal- u. Wasseranschluss nicht im Grundstück, sondern in der Straße.

 

GR Stahl informiert, dass der Anschluss an die benachbarte Mühle unterhalb unter der Garage dieses Grundstückes hindurch verläuft.

 


Beschluss:

Die Gemeinde Laudenbach stellt den Tagesordnungspunkt zurück.