Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3

Sachverhalt:

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates (vom 26.09.2023) hat die Verwaltung Gespräche mit der Reg. v. Unterfranken, der LAG Main-Viereck und dem Amt für ländliche Entwicklung geführt.

 

Hier wurde die Förderkulisse bei einer Mischnutzung des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses (2-geschossig) für die Feuerwehr und Vereine abgefragt.

 

Die Regierung von Unterfranken sieht eine Mischnutzung für einzelne Bereich im Obergeschoss als möglich an. Die Änderung in der Nutzung hat keinen Einfluss auf die Höhe der Förderung, da für die Förderung nur die Anzahl der Stellplätze maßgeblich ist.

Die Mannschaftsräume müssen laut Reg. v. Unterfranken nicht im selben Gebäude vorgehalten werden. Somit besteht die Möglichkeit einer eingeschossigen Bauweise eines Feuerwehrgerätehauses mit den dort notwendigen Zweckräumen zu prüfen.

 

Über die LAG Main-Viereck können Zuwendungen (max. 60 % Förderung der förderfähigen Nettokosten bis zu 250.000 €) für die Innenausstattung (z.B. Schränke, Tische etc.) der Vereinsräume generiert werden, unabhängig vom eigentlichen Gebäude.

 

Das Amt für ländliche Entwicklung stellt eine Förderung von 60 % der förderfähigen Netto - Kosten, max. 300.000 € in Aussicht.

Um eine Förderung im Gebäude des Feuerwehrgerätehauses zu erhalten, ist dem Amt für ländliche Entwicklung ein Mitspracherecht bei der Gestaltung des Gebäudes hinsichtlich der dörflichen Verträglichkeit einzuräumen.

Eine Sanierung des linken Teiles des Gebäudes – Schulstraße 2 für die Nutzung der Dorfgemeinschaft (Vereine und Feuerwehr) wird gleicher Höhe gefördert, wie der Neubau.

Das Amt für ländliche Entwicklung präferiert den Erhalt und Sanierung eines bestehenden Gebäudes vor einem Neubau.

 

Beratung:

BGMin Wolf-Pleßmann trägt die wichtigsten Schritte seit 2009 bzgl. Sanierung bzw. Neubau Feuerwehrhaus vor.

 

2009 Gutachten Deckentragfähigkeit.

2012 Vorentwurf von wolfArchitekten.

2013 wolfArchitekten stellen Planungen ein

2015 Begehung mit kommunaler Unfallversicherung (KUVB) – erhebliche Mängel

2015 Architekt P. Brand, Klingenberg: Der aktuelle Platz ist aufgrund der DIN-Normen für einen Neubau nicht ausreichend. Fragliche Wirtschaftlichkeit bei einer evtl. Sanierung.

2017 Architekt Brand: Eine energetische Sanierung der Gebäudehülle ist nicht wirtschaftlich. Es wird ein weiterer Architekt befragt.

 

Im Mai 2020, hat Bürgermeisterin Wolf-Pleßmann bei der Besichtigung des Feuerwehrhauses erhebliche Mängel feststellen müssen. Sie weist darauf hin, dass sie und der Gemeinderat die Verantwortung für die Sicherheit und die Gesundheit der Einsatzkräfte trägt.

06/2020 Besichtigung Feuerwehrhaus mit dem gesamten Gemeinderat

07/2020 Gründung Arbeitskreis mit 4 Feuerwehrleuten und 4 Gemeinderäten.

Besichtigung von vier Feuerwehrhäusern.

11/2020 Auswahlverfahren: Architekten.

12/2020 Feuerwehrbedarfsplan verabschiedet.

09/2022 schriftliche Stellungnahme der Regierung von Unterfranken zum aktuellen Standort. Dieser wird für den Neubau eines Feuerwehrhauses nicht genehmigt.

11/2022 Standort beim Bauhof wurde geprüft und von Regierung als gut befunden – Vom Gemeinderat als zu teuer verworfen.

02/2023: Herr Pernpeintner, Reg.v. Ufr., besichtigt Feuerwehrhaus und weitere in Frage kommende Standorte.

Vorstellung mehrerer Entwürfe im Gemeinderat mit Einigung.

03/2023 Festlegung Raumprogramm.

Suche nach möglichen Fördergeldern.

12/2023 Gespräch mit Reg. v. Ufr. , dem Amt f. Ländliche Entwicklung und der LAG Main4Eck.

12/2023 KUVB fordert aufgrund der erheblichen Mängel eine Gefährdungsanalyse.

 

Anhand der Präsentation wird zu den beiden Varianten (Hauptstraße/2-geschossig) eine weitere eingeschossigen Bauweise unter Mitnutzung des linken Flügels des DGH vorgestellt.

 

GR Link erkundigt sich wie die vorgeschlagene Untersuchung von statten gehen soll.

 

In der nichtöffentlichen Sitzung wird über ein Angebot des Architekten beraten werden, antwortet die Bürgermeisterin.

 

So lange der Schulhof überbaut wird, wird GR Trunk nicht zustimmen.

 

Lt. BGMin Wolf-Pleßmann geht es jetzt darum, diese Möglichkeit untersuchen zu lassen.

 

GRin Mühling möchte zu diesem Punkt nicht abstimmen, da erst in der nichtöffentlichen Sitzung weitere Infos kommen.

 

Lt. Herr Geutner geht es momentan nur um den Grundsatz, ob überhaupt untersucht werden soll. In der nichtöffentlichen Sitzung geht es um den Auftrag zur Untersuchung der neuen Variante.


Beschluss:

Der Gemeinderat Rüdenau beschließt eine Untersuchung einer eingeschossigen Bauweise des Feuerwehrgerätehauses, sowie die Sanierung des linken Gebäudeteils des Gebäudes – Schulstraße 2 zur Nutzung für Vereine und Feuerwehr,  um die Kosten der möglichen Varianten zu ermitteln und gegenüber zu stellen.