Lt. GR Gruß befindet sich vom Neckling kommend in die Lehmgrube nach der leichten S-Kurve ein kleiner Stich. Ein Nachbar berichtete ihm, dass abends oft mehrere Fahrzeuge hier einfahren, trotz Sackgasse. Er meint, dass ein Hinweisschild „Sackgasse“ angebracht werden solle. Auch dass dort ein 30-er Bereich ist, wissen einige Leute nicht. Möglicherweise wäre hilfreich, den Schriftzug „30 km/h“ auf der Straße anzubringen oder Schilder „spielende Kinder“ aufzustellen, evtl. könnte man auch eine Spielstraße in der Lehmgrube ausweisen, parallel zum Buchwaldlosweg.

 

30 km/h auf der Straße anbringen dürfte unkompliziert sein, so BGM Distler. Verbindlich wäre eine Zone „30 km/h“ aber nur, wenn sie durch ein Anfangsschild normiert und durch ein Aufhebungsschild beendet wird und die wenigsten wissen, dass dies im ganzen Ortsbereich gilt.

 

GR Stahl findet, dass die Ausweisung „Spielstraße“ im unteren Giebelweg ein Fehler war, denn eine Durchgangs- oder Erschließungsstraße ist nicht prädestiniert für eine Spielstraße.

 

Lt. GR Klein wurden Beschwerden an ihn herangetragen, dass in der Weinbergstraße abends fast kein Durchkommen ist. Seine Überlegung ist, dass die Feuerwehr ab und an mit dem Löschfahrzeug durchfahren könne, stehen bleibt, wenn kein Durchkommen ist und den Alarm einschaltet. Die Leute müssen aufmerksam gemacht werden.

 

Erster Kommandant Ludwig berichtet, dass eine solche Aktion im März 2023 mit der Jugend gemacht wurde. Auch die Müllfahrzeuge kämen nicht durch. Die Besitzer hatten allerdings grundsätzlich kein Verständnis.

 

Lt. GR Stahl könnte an verschiedenen Straßen eine Halteverbotszone Abhilfe schaffen und das Parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt sein.

 

Auf Anschreiben der Anwohner in der Miltenberger Straße zur Parksituation kamen keine zielführenden Antworten, teil BGM Distler mit. Parken nur in gekennzeichneten Flächen nimmt allerdings auch Parkplätze weg.

 

GR Breitenbach (CSU) regt an, sich zu unterhalten, an welchen Stellen das Anbringen einer Straßenbeschriftung „Zone 30“ Sinn macht. Er fragt sich, warum die Verkehrsüberwachung widriges Parken, wenn eingezeichnete Parkplätze vorhanden seien, nicht ahndet, vor allem wenn die Rettungsgasse nicht freigehalten wird.

 

In eingezeichneten Flächen ist Parken nicht verpflichtend, so lange dort keine Halteverbotszone ist, so BGM Distler, in der das Parken nur innerhalb der gekennzeichneten Flächen erlaubt ist. Der KVÜ wurden Zeiten vorgegeben, die man erhöhen kann mit dann allerdings höherem Defizit.

 

Herr Geutner schlägt vor, dass sich der Bauausschuss Flächen anschaut, wo das Aufzeichnen einer 30-er km-Begrenzung auf der Straße sein könnte. Die Überwachungszeiten der KVÜ müssten dann aufgestockt werden.

 

In der Maingasse gab es einmal eine 30-er Zone, die aber nicht mehr ausgewiesen ist, so GR Bauer. Auch im Hinblick auf den Radweg regt er an, dort wieder eine 30-er Zone zu markieren, denn Verkehrsteilnehmer fahren dort sehr schnell Richtung Main.