Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3

Sachverhalt:

Bezugnehmend auf vorangegangene Zulässigkeitsentscheidung über das Bürgerbegehren „Zukunft der Winnestraße“ wird empfohlen, auch ein Ratsbegehren bezüglich der Kostentragung des Verfahrens zu beschließen.

 

Ein Ratsbegehren ist u.a. ratsam, da dadurch die Gemeinde in jedem Fall ein aktives demokratisches Votum der Bürgerschaft für eine Angelegenheit erhält.

 

Beratung:

GRin Mühling meint, dass man bei dieser Formulierung gleich ganz Rüdenau eine Rechnung schreiben könne.

 

BGMin Wolf-Pleßmann antwortet, dass sie als Bürgermeisterin zusammen mit dem Gemeinderat die Aufgabe hat, zum Wohle der Gemeinde Rüdenau zu handeln und das Beste für Rüdenau zu erzielen.  Deshalb hält sie es für sinnvoll, ein Votum aller Bürgerinnen und Bürger als Auftrag zu bekommen und gleichzeitig möglichen finanziellen Schaden von der Gemeinde abzuwenden. Sie wird eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema noch vor den Bürgerentscheiden in Rüdenau abhalten.

GRin Mühling findet es unlogisch, vor einer Information abzustimmen.

 

Lt. BGMin Wolf-Pleßmann ist die wichtigste Information hier im Sachverhalt enthalten.

 

GR Farrenkopf weiß von Kosten, die Herr Müller übernehmen würde. Allerdings hat er bis heute keine Antwort von der Verwaltung zu seiner Stellungnahme bekommen. Er möchte wissen, was noch so strittig an dem Thema sei und ist der Meinung, dass ein Austausch mit Herrn Müller vor einer Abstimmung hätte stattfinden sollen. Eine Behandlung in der nächsten Sitzung im April wäre für ihn ausreichend gewesen.

 

Da vom Bauwerber bis heute kein rechtsgültiger städtebaulicher Vertag  unterschrieben wurde, ist nach ihrer Meinung ein Ratsbegehren nötig, antwortet BGMin Wolf-Pleßmann. Nur mit Bürger- und Ratsbegehren sieht sie einen guten Weg, den Willen der Menschen in Rüdenau so abzubilden, dass alle sich bei einer ganz wesentlichen Entscheidung für die Zukunft von Rüdenau einbringen können.

 

Lt. Herr Geutner hätte eine Behandlung in der April-Sitzung zeitlich nicht gereicht. Die Vorlaufzeit zur Europalwahl läuft Ende März ab..

 

GRin Mühling erwähnt, dass Herr Geutner den Eingabetermin an die Initiatoren weitergegeben und darum gebeten habe, das Begehren am 19.03.24 einzureichen.

 

Lt. Herr Geutner wollte Herr Müller das Begehren im Februar abgeben. Daraufhin hatte man mitgeteilt, dass dies im März ausreiche. Bedacht hatte man den Vorlauf zur Europawahl dabei nicht.

 

GR Link fragt, wer bestimmt, welche Kosten des Verfahrens genau übernommen werden sollen.

 

Lt. BGMin Wolf-Pleßmann veranlasst der Bauwerber das Handeln der Gemeinde. Sprich, wenn er kein Anliegen hätte, müsste die Gemeinde nichts entwickeln bzw. kein Bauleitplanverfahren einleiten. Im Parallelverfahren muss in diesem Fall auch noch der Flächennutzungsplan geändert werden.


Beschluss:

Es wird folgendes Ratsbegehren beschlossen:

 

„Kostentragung der Bauleitplanung Mischgebiet in der Winnestraße“

 

„Sind Sie dafür, dass, für den Fall, dass das Bürgerbegehren „Zukunft der Winnestraße“ angenommen wird, die Fortführung des Verfahrens nur erfolgt, wenn die Antragsteller vollständig die bisher angefallenen Kosten und weiter anfallenden Kosten des Bauleitplanverfahrens rechtsverbindlich tragen?“

 

Der Bürgerentscheid soll am 09.06.2024 am Tag der Europawahl und des Bürgerentscheids „Zukunft der Winnestraße“ stattfinden.