Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Für die Immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Landratsamtes Miltenberg ist laut Stellungnahme der Unteren Bauaufsicht vom 08.02.2023 eine Änderung des Flächennutzungsplanes des Grüngutsammelplatzes in Rüdenau erforderlich.

 

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich des geplanten „Sondergebiet Grüngutsammelplatz“ als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Dies macht die Änderung erforderlich.

 

Der Geltungsbereich beinhaltet die Fl.Nr. 1734 Gemarkung Rüdenau.

 

 

 

 

Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches geändert.


Beschluss:

Die Gemeinde Rüdenau beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummer 1734 als Sondergebiet Grüngutsammelplatz Gemarkung Rüdenau.