Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Gemäß BayKiBiG Art. 5-8 ist die Gemeinde Rüdenau verpflichtet, jährlich eine

Bedarfsplanung für Plätze in Kindertageseinrichtungen an die Fachaufsicht im Landratsamt

Miltenberg abzugeben.

 

Der Gemeinde Rüdenau steht in der Kindertageseinrichtungen gemäß der Betriebserlaubnis folgende Betreuungsplätze zur Verfügung:

 

Kindergarten Rüdenau

 

è 28 Kindergartenplätze

 

Folgende Geburten sind in Rüdenau zu verzeichnen (Stand März 2024):

 

           

01.09.2013 - 31.08.2014

5

 

01.09.2014 - 31.08.2015

6

 

01.09.2015 - 31.08.2016

4

 

01.09.2016 - 31.08.2017

8

 

01.09.2017 - 31.08.2018

5

 

01.09.2018 - 31.08.2019

6

 

01.09.2019 - 31.08.2020

6

 

01.09.2020 - 31.08.2021

6

 

01.09.2021 - 31.08.2022

11

 

01.09.2022 - 31.08.2023

7

 

01.09.2023 - 31.08.2024

7

Prognose

01.09.2024 - 31.08.2025

7

Prognose

 

Aufgrund der Auswertung der Geburtenzahlen wird für das Kindergartenjahr 2024/2025 folgendes festgestellt:

 

Prognostizierte Kinderzahl für mögliche Krippenplätze:                            21

Kinderzahl für Kindergartenplätze:                                                          28

Kinderzahl für Schulkindbetreuung (Grundschule):                                   23

 

 

Belegungsprognose Kindergartenjahr 2024/2025 (voraussichtliche Belegung Juli 2025)

 

Kindergarten: 23 Kinder

 

Prognostizierte Kinderzahl für mögliche Krippenplätze unter 3 Jahren):       3

Kinderzahl für Kindergartenplätze (ab 3 Jahren):                                      24

 

Die Krippenplätze werden durch den Markt Kleinheubach aufgrund der vertraglichen Vereinbarung bereitgestellt.

 

Beratung:

BGMin Wolf-Pleßmann begrüßt die Leitung des Kindergartens Danielle Trunk.

 

In einem Gespräch zwischen ihr und Frau Trunk wurde erörtert, dass es sich bei der Bedarfsumfrage nicht nach einer Umfrage im Wortsinn handelt, da der Bedarf der Eltern nicht abgefragt wurde.  Lt. KiGa-Leitung gibt es immer mal Anfragen von Eltern, ob Kinder nachmittags in den KiGa gebracht werden können.

 

GRin Mühling verlässt den Raum.

 


Beschluss:

Die örtliche Bedarfsplanung wird festgestellt und zur Kenntnis genommen.

Krippenplätze werden durch eine vertragliche Regelung mit dem Markt Kleinheubach (nach Platzangebot) zur Verfügung gestellt.