Sitzung: 16.04.2024 GRR/003/2024
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Bei der Durchführung der Bürgerentscheide orientiert man sich am Kommunalwahlrecht, da gesetzliche Durchführungsbestimmungen nicht vorhanden sind.
In Anlehnung an das Gemeindelandkreiswahlgesetz (GLKrWG) sind ein Abstimmungsleiter und ein Stellvertreter zu bestellen.
Beschluss:
Zur Durchführung der
Bürgerentscheide orientiert man sich am bayerischen Kommunalwahlrecht (GLKrWG,
GLKrWO).
Zum Abstimmungsleiter
wird Herr Bernd Geutner (VG Kleinheubach) bestellt. Als seine Stellvertreterin
wird Frau Tina Zöller (VG Kleinheubach) bestellt.