Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Bei der Durchführung der Bürgerentscheide orientiert man sich am Kommunalwahlrecht, da gesetzliche Durchführungsbestimmungen nicht vorhanden sind.

 

In Anlehnung an das Gemeindelandkreiswahlgesetz (GLKrWG) sind ein Abstimmungsleiter und ein Stellvertreter zu bestellen.


Beschluss:

Zur Durchführung der Bürgerentscheide orientiert man sich am bayerischen Kommunalwahlrecht (GLKrWG, GLKrWO).

 

Zum Abstimmungsleiter wird Herr Bernd Geutner (VG Kleinheubach) bestellt. Als seine Stellvertreterin wird Frau Tina Zöller (VG Kleinheubach) bestellt.