Sitzung: 16.04.2024 GRR/003/2024
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Herr Jens Appel, Appel Arbeits- und Gesundheitsschutz GmbH
Mömlingen, stellt die Gefährdungsbeurteilung anhand einer Präsentation vor.
BGMin Wolf-Pleßmann hatte in der letzten Sitzung vorgestellt, dass bereits 2009 schriftlich bekannt war, dass es Mängel im Feuerwehrhaus gibt und seither diskutiert wird, was unternommen werden muss. GUVV und KUVB waren hier und forderten eine Gefährdungsbeurteilung, womit Herr Appel, Arbeits- und Gesundheitsschutz GmbH Mömlingen beauftragt wurde.
BGMin Wolf-Pleßmann erteilt Herrn Appel das Wort.
Herr Appel berichtet über seine Tätigkeitsfelder. Er betreut u. a. 34 Kommunen. Der KUVB hat zweimal das Feuerwehrhaus Rüdenau besichtigt und ihn um eine Gefährdungsbeurteilung gebeten.
Anhand einer Präsentation berichtet Herr Appel über die gravierendsten Mängel. Insgesamt liegt ein uralter Stand der Technik vor. Es gibt kreuzende Verkehrswege, ein Spielplatz sowie die Bushaltestelle liegen in direkter Nachbarschaft. Es gibt Stolperstellen am Halleneingang, die Verkehrswege einschließlich Treppen und Türen sind zu eng, die Torhöhen der Fahrzeughalle passen nicht, die Geländerhöhe mit 90 cm ist zu niedrig. Die Umkleide findet in der Halle hinter den Fahrzeugen ohne Schwarz-Weiß-Trennung statt. Es fehlt eine Abgasentlüftung. Die Raumtemperatur ist nicht regulierbar. Drahtglas in den Toren und den Spiegeln sind nicht zulässig. Im Treppenhaus steht ein Heizöltank, der ausgast.
Wenn man dieses Gebäude instandhalten möchte, muss man sehr viel Geld in die Hand nehmen.
Außerdem ist schwer jemanden zum Feuerwehrdienst zu rekrutieren, wenn solche Verhältnisse vorzufinden sind. Die Toiletten sind eine Katastrophe. Duschen fehlen gänzlich. Es gibt keine Trennung männlich/weiblich.
Herr Appel betont, dass seine Ausführung lediglich ein Auszug aus der gesamten Gefährdungsanalyse war, da die Mängel sehr umfangreich sind und deren Vorstellung den heutigen Rahmen sprengen würden. Er fragt, ob es einen Sanierungsplan für dieses Gebäude gibt, der alle Mängel beseitigt und die geforderten Normen einhält.
GR Farrenkopf bejaht dies.
BGMin Wolf-Pleßmann trägt aus der DGUV eine Passage zur Sicherheit im Feuerwehrhaus vor.
Bei Genehmigungen ist der Bauherr, sprich sie als Bürgermeisterin und der Gemeinderat, verantwortlich auch, dass alle Vorschriften einzuhalten sind. Träger der Feuerwehr ist die Gemeinde. Dass Herr Appel eine Gefährdungsanalyse erstellte und diese heute hier vorstellte, war eine wiederkehrende Pflicht. Wir haben dringenden Handlungsbedarf.
GRin Mühling möchte aufgreifen, dass im Publikum darum gebeten wurde, dass Herr Pani Auskunft zum Standort gibt. Weiter müsste man wissen, wie die Substanz des Feuerwehrhauses ist. Sie möchte den Antrag stellen, dass der Gemeinderat darüber abstimmt, ob Herr Pani etwas sagen darf.
BGMin Wolf-Pleßmann wiederholt, dass eine Wortmeldung von Herrn Pani gegen die Satzung verstoßen würde.
Aufgrund einer lautstarken Wortmeldung von H. P. Fath, bittet BGMin Wolf-Pleßmann diesen, den Raum zu verlassen, bzw. wird sie die Sitzung schließen, wenn sich anwesende Bürger nicht benehmen können. Sie macht darauf aufmerksam, dass eine Sitzung weder durch laute Zwischenrufe noch durch sonstige Unmutsäußerungen gestört werden darf.
BGMin Wolf-Pleßmann erklärt, was alles bei der Regierung v. Ufr. eingereicht wurde, auch alle Unterlagen von Herrn Pani. Für einen Bau am jetzigen Standort, so hat es die Reg. v. Ufr. schriftlich mitgeteilt, wird Rüdenau keine Förderung bekommen.
Die Variante 1 (derzeitige Standort) wurde abgelehnt, weil für eine Sanierung der derzeitige Grundriss nicht ausreicht. Deshalb wäre durch die Nachbarschaft die Übernahme der Abstandsflächen nötig, so BGMin Wolf-Pleßmann. Sollte die bisherige Planung völlig eingestellt werden, möchte sie an die Verantwortung erinnern. Es kann sich gerne eine Gruppe aus Fachkräften bilden, die Pläne erstellen lässt, Gespräche mit der Regierung führt und die ausgearbeitete Variante vorstellt.
GR Farrenkopf beantragt, dass Herr Pani etwas sagen darf.
Wie bereits gesagt, ist dies lt. BGMin Wolf-Pleßmann nicht möglich, da man gegen die Geschäftsordnung verstoßen würde.
GR Farrenkopf hat einen Plan dabei, der zwar schon etwas älter ist, aber damals mit den Feuerwehrkommandanten und dem damaligen Kreisbrandrat Lebold Meinrad als möglich besprochen worden waren. Dieses Vorhaben könnte Rüdenau bezahlen. Momentan stehen 3,2 Mio EUR. für einen Neubau im Raum. In der GO steht, eine Kommune solle so arbeiten, dass die Gemeinde nicht über Jahre überschuldet ist.
BGMin Wolf-Pleßmann erkundigt sich, von wann die Pläne sind und von welchem Architekten sie gefertigt wurden.
Lt. GR Farrenkopf ist der Plan aus 2016 und wurde von Architekt Herrn Spinner erstellt.
Es ist u. a. Schwarz-Weiß-Trennung, Fluchttreppe usw. enthalten.
BGMin Wolf-Pleßmann interessiert, warum das Vorhaben damals nicht umgesetzt wurde.
Grund war lt. Timo Zöller, dass die Abstandsflächenübernahme der Nachbarn fehlte.
BGMin Wolf-Pleßmann wird gerne im September oder Oktober eine Bürgerversammlung einberufen. Bis dahin könnte die Gruppe alle Vorarbeiten erledigen, sprich auch den Plan mit LRA und Regierung absprechen, ob es eine Genehmigung zu Sanierung des Bestandsgebäudes geben könnte. Die Bürger könnten dann ihr Votum abgeben.
Lt. GR Farrenkopf wird immer wieder nach Möglichkeiten gesucht, einen Neubau hinzustellen. Es hieß bisher immer, dass es eine Pflichtaufgabe ist, egal was es kostet.
Die BGMin vermutet, dass in 2016 der Umbau des Feuerwehrhauses evtl. 20 % weniger gekostet hätte als heute.