Sachverhalt:
Am 09.04.2024 ging bei der Verwaltung folgender Antrag der Gemeinderäte Christof Farrenkopf und Anja Mühling ein:
„Sehr geehrte Frau
Wolf-Pleßmann,
Werte Monika,
hiermit stellen wir,
Christof Farrenkopf und Anja Mühling, den Antrag, dass vorhandene Feuerwehrhaus
zu erhalten, umzubauen und zu sanieren, so dass es dem Zweck der Feuerwehr und
den Anforderungen der Behörden entspricht.
Die wertvolle
Grundsubstanz des Gebäudes soll genutzt werden und mit Hilfe von Fachwissen,
Fachpersonal und Fachkräften neu und optimal ausgerichtet werden.
Außerdem können wir
hierdurch Ressourcen schonen, Emissionen reduzieren und so unseren Beitrag zu
Klimaschutz leisten.
Des Weiteren
beantragen wir, jegliche neue Variante, betreffend Neubau eines Feuerwehrhauses,
egal an welchem Standort, nicht weiter zu verfolgen.
Die neueste Variante,
neues Feuerwehrhaus auf unserem Schulhof in Kombination mit unserer Schule geht
auch in die falsche Richtung!
Die Kosten für den
Neubau eines Feuerwehrhauses sowie die Kosten zusätzlicher Prüfungen und
Gutachten immer neu entstehender Varianten, treiben die Gesamtverschuldung als
auch die Gesamtausgaben unserer Gemeinde außerordentlich in die Höhe.
Wir, als gewählte Vertreter der Bürgerinnen und Bürger von Rüdenau, sehen es
als unzumutbar und unverantwortlich den Einwohnern als auch unserer
Nachgeneration gegenüber an, solche Summen zum Abzahlen zu hinterlassen.
Wir bitten um
Abstimmung der beiden Anträge in der nächsten Gemeinderatssitzung am
16.04.2024.
Abdruck dieses Antrages
erhalten alle Gemeinderäte sowie der Geschäftsstellenleiter der VG
Kleinheubach, Herr Bernd Geutner.
Mit freundlichen
Grüßen
Christof Farrenkopf und Anja Mühling“
Beratung:
Lt. GRin Mühling war bisher die Aussage von BGMin
Wolf-Pleßmann, dass das Feuerwehrhaus zu den Pflichtausgaben der Gemeinde zählt
und sie als Bürgermeisterin die Verantwortung trägt.
Sie als Gemeinderätin wurde von sehr vielen Bürgern angesprochen, wie sie es verantworten kann, der Gemeinde so viele Schulden zu hinterlassen.
In der GO steht, dass Ausgaben im Rahmen der Belastbarkeit sein sollen und auch die Möglichkeit günstiger Hilfen angenommen werden sollte. Es gibt eine Gruppe von Bürgern mit Fachkenntnissen, die unentgeltlich das Feuerwehrhaus anschauen wollen. GRin Mühling versteht nicht, warum dies bisher nicht angenommen wurde. Ihr Anliegen wäre, dass diese Personen Einsicht erhalten und prüfen können, ob die Substanz passt. Beteiligte ehemalige Gemeinderäte kennen sich mit den Behördengängen aus. Wenn die im Raum stehende Summe nicht geprüft werden würde, hätte man keine Verantwortung gezeigt.
Die BGMin wiederholt, dass Sie gerne dieser Gruppe die Untersuchung der genannten Variante überlässt, mit allen dazugehörigen Behördengängen. Selbstverständlich kann die Gruppe in ihrem Beisein, auf Wunsch auch im Beisein von Herrn Appel, Kreisbrandrat Spilger und der Kommandanten das Feuerwehrhaus besichtigen. In einer Bürgerversammlung im Herbst werden den Bürgern dann alle Varianten vorgestellte werden. Nach der Vorstellung können die Bürger ihr Votum dazu abgeben.
Zu beachten ist, dass sich die Meinung der Genehmigungsbehörden auf Gutachten stützt. Die Gemeinde hat bisher keine Genehmigung für vorgelegte Sanierungspläne bekommen. Falls die Gruppe dies erreichen sollte, freut sie sich natürlich.
Lt. GR Link war immer die Aussage im Raum gestanden, dass eine Renovierung am jetzigen Standort nicht möglich sei. Fachberater Herr Pernpeintner von der Regierung sagte, dass keine Unterstützung von der Regierung kommen wird. Es hieß auch, dass vom LRA keine Genehmigung erteilt wird. Jetzt heißt es, dass trotz Standort im Hochwassergebiet, eine Genehmigung möglich wäre.
Die BGMin wiederholt, dass sie erfreut wäre, sollte die Gruppe mit ihren Plänen wirklich weiterkommen als bisher die Gemeinde und das Vorhaben samt Hochwasserschutzmauer tatsächlich günstiger zu verwirklichen sei, antwortet BGMin Wolf-Pleßmann.
Zum Thema Turnhalle wollten GR Christof Farrenkopf und Stefan Müller ohnehin mit dem LRA das Gespräch suchen, so BGMin Wolf-Pleßmann.
GRin Mühling erinnert, dass bisher jede angebotene Hilfe durch die Bürgermeisterin abgelehnt wurde.
Da keine weiteren Wortmeldungen mehr bestehen, schließt BGMin Wolf-Pleßmann die Rednerliste.
Lt. BGMin Wolf-Pleßmann sind alle hier, weil sie das Beste für Rüdenau möchten. In den vergangenen vier Jahren hat man gerade bei diesem komplexen Thema FWGH Wissen erworben, das eine fundierte, faktenbasierte Wissens- und Meinungsbildung erlaubt. In der vergangenen Sitzung hatte sie zum wiederholten Male aufgezeigt, dass in Rüdenau seit 2009 quasi eine Pirouette nach der anderen gedreht wird. Seit 2015 liegt ein erstes Gefahrengutachten vor. Man ist auf einem guten Weg. Der neue Standort des Feuerwehrhauses wäre für auch zukünftige Feste vorteilhaft, da kein Kreuzungsverkehr im Brandfall herrschen würde und am neuen Standort sogar eine Outdoorküche vorgesehen ist. Fakt ist, das bei den Genehmigungsbehörden nur die gutachterliche Meinung zählt, Reden und guter Wille allein genügen nicht.
BGMin Wolf-Pleßmann bezweifelt, dass durch eine Sanierung inkl. Erweiterung plus Hochwassermauer eine Einsparung herbeigeführt werden kann. Alleine diese Untersuchung, von der man eigentlich davon ausgehen kann, dass sie scheitert, kostet die Gemeinde nochmals viel Geld. Wenn dies so gewünscht wird, hat sie nichts dagegen einzuwenden, denn sie akzeptiert jede demokratische Abstimmung hier im Rat. An dieser Stelle –also heute - alles auf NULL zu fahren, wäre ihrer Meinung nach, ein fataler Fehler mit unabsehbaren Folgekosten, weshalb sie den Anträgen nicht zustimmen wird.
Beschluss:
Antrag 1:
Der Gemeinderat Rüdenau stimmt dem Antrag der
Gemeinderäte Christof Farrenkopf und Anja Mühling, dass vorhandene Feuerwehrhaus zu erhalten, umzubauen und zu
sanieren, so dass es dem Zweck der Feuerwehr und den Anforderungen der Behörden
entspricht, zu.
Beschlossen Ja
4 Nein 4
Somit ist der
Antrag abgelehnt
Beschluss:
Antrag 2:
Der Gemeinderat
Rüdenau stimmt dem weiteren Antrag, jegliche neue Varianten, betreffend Neubau
eines Feuerwehrhauses, egal an welchem Standort, nicht weiter zu verfolgen, zu.
Somit ist der
Antrag abgelehnt
GR Farrenkopf „bedankt“ sich bei GR Meixner für dessen
Abstimmungsverhalten.