Genehmigungsfreistellungsverfahren für Abbruch und Wiederaufbau eines Wochenendhauses am Anwesen Fl.Nr. 216, Unterer Ohrenbacher Weg 18

Der Bauherr hat die Bauvoranfrage vom 26.09.2023 und den Bauantrag vom 06.02.2024 zurückgenommen und das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht. Der Außenzugang im Kellergeschoss wird durch ein Fenster ersetzt und eine Dusche im Erdgeschoss eingerichtet. Somit wird das zusätzliche Bad im Kellergeschoss nicht als Wohnraum angesehen.