Sitzung: 16.04.2024 GRR/003/2024
Ein Befahren des Kleinheubacher Weges mit einem Kfz ist nur mit einer
Ausnahmegenehmigung erlaubt. Diese muss alle drei Jahre erneuert werden. BGMin
Wolf-Pleßmann bittet darum, Genehmigungen zu prüfen und evtl. verlängern zu
lassen.