Sitzung: 16.04.2024 GRR/003/2024
Seit einiger Zeit gibt es im Ort eine kleine aktive und kommunikationsfreudige Gruppe von Menschen, die sich in den politischen Alltag einmischen. Dies ist begrüßenswert.
Auf ihre regen Aktivitäten macht diese Gruppe mit Handzetteln und/oder Verbreitung von Flyern in den sozialen Medien aufmerksam. Auch dies ist begrüßenswert.
BGMin Wolf-Pleßmann weist die Veranstalter darauf hin, dass derartige Veröffentlichungen nach dem Bay. Pressegesetz immer ein Impressum haben müssen. Sprich jemand im Sinne des Presserechts benannt wird: V.i.S.d.P. mit Namen, Vornamen und Anschrift. Nachzulesen in Art. 7 Abs. 1. Bay. Pressegesetz. Sie zitiert GR Farrenkopf: Vorschriften sollen eingehalten werden
Ebenso darf das Gemeindewappen nicht ungefragt verwendet werden. Hier gilt Art. 4 Abs. 3 Gemeindeordnung.
Vor dem Anbringen von Handzetteln an Aushangtafeln ist vorher bei der Gemeinde anzufragen.
Zu ihrem eigenen Schutz bittet BGMin Wolf-Pleßmann die Veranstalter dies zukünftig zu beachten.