Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Nach § 10 Abs. 2 EuWO kann die Verwaltungsgemeinschaft den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Tag der Abstimmung ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25,00 Euro gewähren.


Beschluss:

 

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach beschließt für die ehrenamtlichen Wahlhelfer der Europawahl 2024 ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25,00 Euro zu zahlen.