Sitzung: 15.05.2024 VG/001/2024
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Nach § 10 Abs. 2 EuWO kann die Verwaltungsgemeinschaft den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Tag der Abstimmung ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25,00 Euro gewähren.
Beschluss:
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft
Kleinheubach beschließt für die ehrenamtlichen Wahlhelfer der Europawahl 2024
ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25,00 Euro zu zahlen.