Sitzung: 15.05.2024 VG/001/2024
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Frau Carolin Wießler war bereits bei einem vorherigen Dienstherrn als Standesbeamtin bestellt und erfüllt somit die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes (AVPStG), um als Standesbeamtin bestellt zu werden.
Beschluss:
Frau Carolin Wießler wird zur Standesbeamtin des
Standesamtes Kleinheubach bestellt.