Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Frau Carolin Wießler war bereits bei einem vorherigen Dienstherrn als Standesbeamtin bestellt und erfüllt somit die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes (AVPStG), um als Standesbeamtin bestellt zu werden.

 


Beschluss:

Frau Carolin Wießler wird zur Standesbeamtin des Standesamtes Kleinheubach bestellt.