Sitzung: 16.05.2024 MK/014/2024
Herr Jürgen Kubitza ist Architekt und Energieberater. Er stellt anhand einer Präsentation die Machbarkeitsstudie Brandschutzsanierung für das Schulhaus Laudenbach vor.
Brandschutzbeauftragter Herr Mario Doherr von HZB Planungsgesellschaft hat eine Bestandsbewertung mit Datum 20.03.2024 durchgeführt.
Lt. Architekt Kubitza wurden geforderte Maßnahmen der damaligen Genehmigung wenig bis gar nicht erfüllt. Die Kostenprognose für eine reine Brandschutzsanierung mit oder ohne Spitzboden beläuft sich auf ca. 430.000 €. In der Vorschau würde eine Generalsanierung Kosten von etwa 1,6 Mio € verursachen.
BGM Thomas Münig erläutert, dass der Bauzustand, wie man ihn jetzt vorfindet, von 1996 ist. Enthalten in den 430tsd € sind die Nutzung der Klassenzimmer auf drei Ebenen plus das Dachgeschoss als Aufenthaltsraum. Hierzu notwendig ist die Ertüchtigung des zweiten Rettungsweges bis in den Spitzboden. Nicht enthalten sind eine Sanierung von Böden und Wänden, des WC-Bereichs und der Elektroinstallation. Eine Brandschutzsanierung könnte gleich beginnen, eine Generalsanierung müsste den Genehmigungsweg über die Regierung von Unterfranken nehmen.
Beratung:
Architekt Kubitza beantwortet gerne Fragen aus den Gremien.
GR Michael Breitenbach (CSU), Laudenbach erkundigt sich, wie lange die Bauzeit für die Brandschutzsanierung dauern wird und ob es ein Ausweichquartier gibt.
Lt. Architekt Kubitza ist mit ca. 6 Monaten zu rechnen.
GR Thomas Bissert, Kleinheubach stellt fest, dass das Schulgebäude Laudenbach, genau wie der Mittelbau Kleinheubach von 1996 sind und wohl bei der Bauaufsicht des LRA MIL damals etwas schiefgelaufen ist. Vor dem Jahr 2020 hat sich anscheinend niemand wirklich dafür interessiert.
Herr Kubitza bemerkt, dass der Schulhausbau Laudenbach anders ausgeführt wurde, als genehmigt. Dass eine Abnahme stattfand, ist bauaktenkundlich nicht ersichtlich.
Lt. BGM Münig sind die Schulhäuser Kinder ihrer Zeit. In der Theorie hatte man gewusst, wie zu bauen ist, aber zum Teil wohl nicht besser gekonnt oder nicht beachtet. Fakt ist, dass vorhandene Mängel lt. Genehmigungsbehörde behoben werden müssen.
GR Bissert, Kleinheubach meint, dass Abweichungen zu Vorschriften möglicherweise auch an den Entscheidungen der Gremien liegen könnten, da Ausführungen evtl. zu teuer waren und dann günstigere Varianten neu geplant wurden.
Inzwischen gibt es ein zweigeteiltes Beurteilungsverfahren bei Bauvorhaben durch Brandschutzingenieure und die Abnahme eines Prüfsachverständigen, informiert Herr Kubitza.
Auf Nachfrage von GR Walter Eck, Laudenbach, warum Sicherheitsbegehungen so selten gemacht werden, dass die Brandschutzmängel im Schulhaus Laudenbach nicht früher bemerkt wurden, teilt BGM Thomas Münig mit, dass er seit Mai 2020 Verantwortung als Schulverbandsvorsitzender trägt.
GRin Anja Mühling, Rüdenau erkundigt sich, ob in den genannten 430.000 € für eine Brandschutzsanierung auch Kosten für den Spitzboden mit Aufenthaltsraum enthalten ist. Sie fragt, ob der Raum aktuell noch genutzt wird und wie es sich mit Wärme- u. Kälteschutz verhält.
Brandschutztechnisch müsste im DG keine Wärme- bzw. Kälteregulierung gemacht werden, antwortet Herr Kubitza.
Lt. BGM Münig wurde der Aufenthaltsraum im Spitzboden aktuell aufgrund der Mängel geschlossen, da dort auch ab und zu Schüler untergebracht waren. Sinnvoll wäre, diesen Raum einzubeziehen. Aktuell befinden sich im Schulhaus zwei Klassenzimmer und der Hort.
Auf Frage von GRin Anja Mühling, Rüdenau welche Vorteile eine Generalsanierung des Schulhauses Laudenbach brächte und ob die Bewertung des Gesamtbetrags dann prozentual steigen würde, teilt BGM Münig mit, dass die Fläche Laudenbach in der schulaufsichtlich genehmigten Fläche Kleinheubach eingerechnet ist und es keine prozentuale Steigerung gibt.
Auf die Frage von GR Michael Fertig, Kleinheubach, ob eine Möglichkeit bestehe, im Sinne der Nachhaltigkeit Klassenräume von Laudenbach nach Kleinheubach zu verlagern, antwortet BGM Münig, dass dies noch nicht betrachtet wurde.
GR Tom Herkert, Rüdenau meint, dass man bei einer Generalsanierung Kleinheubach nicht aufs Minimum kalkulieren, sondern zwei Klassenzimmer für Laudenbach vorsehen solle.
BGM Münig möchte nach TOP 3 zunächst Themen sammeln, zu denen auch dieser Punkt gehören wird.
Lt. GR Michael Breitenbach (DU), Laudenbach ist die Generalsanierung Kleinheubach mit ca. 13,5 Mio. € veranschlagt. Bei 45% Förderung bleiben ca. 8 Mio. €, woran die Gemeinde Laudenbach beteiligt werden würde. Bei einer Generalsanierung Laudenbach mit ca. 1,6 Mio. € Kosten, hätte die Gemeinde abzgl. Förderung dann etwa 2,5 Mio. € zu zahlen. In Laudenbach gibt es auch andere Projekte, die wichtig sind.
GR Sven Fertig, Kleinheubach erkundigt sich, inwieweit es Kapazitäten gibt, beide Schulhäuser zu sanieren. Kinder aus Laudenbach könnten während einer Sanierung nach Kleinheubach zur Schule gehen. Er fragt, ob dieser Gedanke bereits bei dieser Machbarkeitsstudie da war.
Lt. BGM Münig sind aktuell beide Häuser voll belegt. Ohne Entscheidung, in welche Richtung man geht, sieht er keinen Sinn darin, über einzelne Varianten zu diskutieren.
Er bedankt sich bei Herrn Kubitza für die Ausführungen.