Sitzung: 16.05.2024 GRL/014/2024
Heute wird es viele Informationen zu den beiden Schulhäusern und dem Schulverbund geben, es wird beraten, es darf gerne nachgefragt werden und es werden keine Beschlüsse gefasst, beginnt BGM Thomas Münig. Es geht zum einen um die Zukunft der Schulhäuser und zum anderen um die Zukunft des Schulverbandes Kleinheubach und des Schulverbundes Schulverband für den Bereich der Mittelschule Amorbach – Schulverband Kleinheubach – Markt Großheubach. Danach kann in allen Gemeinderatsgremien beraten werden.
Im Jahr 2020 wurde der Zustand des Schulhauses Kleinheubach betrachtet. Festgestellt wurde, dass es ein Begehungsprotokoll der Genehmigungsbehörde mit Mängeln gibt, die im sicherheitstechnischen Bereich liegen, informiert BGM Münig.
Seit 2020 arbeitet man konsequent an der Beseitigung dieser Mängel, um ein betriebsfähiges Schulhaus zu erhalten.
Als Beispiele werden aufgezählt:
a)
Als Sofortmaßnahme zur Ertüchtigung der Rettungswege
wurde die Fassade in vier Klassenzimmern ertüchtigt und im gleichen Zuge
erfolgte auch eine Schadstoffsanierung, da das Holz der Deckenkonstruktion als
belastet klassifiziert wurde.
b) Im Nachgang wurden die Holzdecken in den angrenzenden Flurbereichen demontiert, um die belasteten Bauteile zu entfernen.
c) Räume, die als Lagerräume genutzt wurden, mussten leergeräumt werden, da sie nicht den Brandschutzbestimmungen entsprechen.
d) Kleinere Mängel wurden beseitigt. Z. B. erhielten die Geländer zusätzliche Stäbe oder es erfolgte die Demontage der Trennwand in der Aula.
e) Es wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die den Zustand des Schulhauses untersuchen und die Sanierungsfähigkeit feststellen sollte. Ergebnis ist, dass eine Sanierung notwendig und möglich ist.
f) Im Abstimmungsprozess mit der Regierung von Unterfranken zur Erlangung einer schulaufsichtlichen Genehmigung für eine Generalsanierung, erhielt man diese am 11.12.2023.
g) Der Abstimmungsprozess und die Machbarkeitsstudie hatten die Aufgabe, die notwendigen Flächen für die Beschulung und Ganztagsbetreuung zu bestimmen. Es handelt sich bei den Plänen, die vorgestellt werden, um eine Möglichkeitsform, nicht um Pläne nach denen morgen gebaut wird.
h) Um den Planungsprozess zu starten könnte man nun die nächsten Schritte eines VgV-Verfahrens zur Beauftragung eines Architekten einleiten.
i)
Durch eine Begehung der Sicherheitsfachkraft wurde auf
Mängel im Schulhaus Laudenbach aufmerksam gemacht. Eine Untersuchung hat
ergeben, dass hier ebenfalls Brandschutzmängel vorhanden sind, da die
vorhandene Bauausführung nicht der Baugenehmigung entspricht.
Mängelbeseitigungen, die möglich waren, wurden durchgeführt, z. B. Türschließer
und Fensterschlösser montiert und eine provisorische Fluchttreppe im
Außenbereich errichtet.
Zur weiteren Sanierung wurde ebenfalls eine Machbarkeitsstudie in Auftrag
gegeben.
Die Ergebnisse werden in TOP 2 vorgestellt.
j)
Die Zukunftsfähigkeit und Zukunftsaussichten des
Schulverbundes bestehend aus dem Schulverband Kleinheubach, dem Markt
Großheubach und dem Mittelschulverbund Amorbach sollte parallel dazu geprüft
werden.
Dies wird in TOP 3 vorgestellt.
Hierzu fanden mehrere Treffen des Schulverbundes, beginnend im Juli 2023 statt,
um die Schülerprognose zu erstellen.