Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

In der Sitzung des Gemeinderates am 16.05.2024 zusammen mit den Gemeinderäten aus Laudenbach und Rüdenau wurde die Machbarkeitsstudie zum Schulhaus Laudenbach vorgestellt.

Weiterhin wurde der aktuelle Status und die Schülerprognose bis zum Schuljahr 2033/2034 des Mittelschulverbundes mit dem Schulverband Amorbach Mittelschule und dem Markt Großheubach vorgestellt. Für den Schulbetrieb ist das Schulhaus in Laudenbach aktuell erforderlich.

 

Über die weitere Vorgehensweise in Bezug auf die erforderliche Sanierung des Schulhauses in Laudenbach ist zu beraten und die weitere Vorgehensweise zu beschließen. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Schulverbandsversammlung. Die Vertreter des Marktes Kleinheubach sind in der Schulverbandsversammlung an den Empfehlungsbeschluss des Marktes gebunden.

 

Die vorliegende Machbarkeitsstudie des Büros Knapp Kubitza Architekten aus Miltenberg hat ergeben, dass erhebliche Brandschutzmängel vorhanden sind und eine Brandschutzertüchtigung erforderlich ist. Eine detaillierte Planung der einzelnen Maßnahmen muss im nächsten Schritt erstellt werden, zunächst sind die notwendigen Beschlüsse zur Klärung der Planungsaufgabe notwendig.

In Bezug auf das Schulhaus in Laudenbach sind nachstehende Varianten möglich:

  1. Brandschutzsanierung
    Die erforderlichen Brandschutzsanierungsmaßnahmen zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebes sind umgehend zu beplanen und anschließend auszuführen.
    Eine Generalsanierung des Schulhauses erfolgt nicht.

Die Brandschutzmaßnahmen umfassen maßgeblich:

    1. Ertüchtigung der Gebäudedecken auf die notwendige Brandschutzklassifizierung
    2. Errichtung einer Fluchttreppe zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges für alle Etagen. Bisher ist lediglich die zweite Etage angebunden. Der Spitzboden, das Erdgeschoss und die erste Etage sind aktuell nicht an die Fluchttreppe angebunden
    3. Der bisher in den Plänen als nicht ausgebaut dargestellte Spitzboden wird entsprechend der bisherigen Nutzung als Aufenthaltsraum in die zu erstellende Planung übernommen und ebenfalls an die neu zu errichtende Fluchttreppe angebunden.

Die Kostenschätzung hierfür beläuft sich auf ca. 430.000 Euro

  1. Generalsanierung
    Es erfolgt eine Generalsanierung des Schulhauses in Laudenbach. Die Generalsanierung beinhaltet auch die Brandschutzsanierung.
    Bei der Regierung von Unterfranken ist eine schulaufsichtliche Genehmigung für dieses Vorhaben zur Erlangung einer Förderung zu beantragen. Hierfür wäre eine Machbarkeitsstudie zu erstellen.

Die erste grobe Kostenschätzung für eine Generalsanierung beläuft sich auf ca. 1.556.000 Euro

 

Beratung:

Bürgermeister Thomas Münig ergänzt, dass die Generalsanierung über die Regierung von Unterfranken gehen muss. Die Brandschutzsanierung muss auf jeden Fall gemacht werden.

Herr Thomas Bissert gibt an, dass er dem Beschlussvorschlag 2 nicht zustimmen wird, da es sicher ein dreiviertel Jahr dauern wird bis die Regierung von Unterfragen reagiert und der Brandschutz Priorität hat.

Herr Gerald Hornich möchte wissen, ob die Schule in Laudenbach mit im Raumprogramm aufgenommen ist. Er fragt, ob eine Generalsanierung nötig ist und ob es dafür eine Förderung von der Regierung von Unterfranken gibt.

Bürgermeister Münig erklärt, dass die Räume des Schulhauses in Laudenbach im Raumkonzept der aktuellen Flächenaufstellung für die Sanierung in Kleinheubach enthalten sind. Die Sanierung des Schulhauses Laudenbach müsste extra beantragt werden.

Herr Bernd Broßler fragt nach, ob die Gefahr besteht, dass trotz erfolgter Brandschutzmaßnahmen im Nachhinein eine Generalsanierung nötig ist. Dies verneint Bürgermeister Thomas Münig. Die Schule ist solide gebaut.

 

Es kommt zur Abstimmung. Dem Beschlussvorschlag 01 wird einstimmig zugestimmt, so dass Variante 2 nicht zur Abstimmung kommt.


Beschluss 01:

Der Markt Kleinheubach empfiehlt dem Schulverband Kleinheubach die Brandschutzsanierung des Schulhauses Laudenbach.
Die erforderlichen Brandschutzsanierungsmaßnahmen zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebes sind umgehend zu beplanen und anschließend auszuführen.
Eine Generalsanierung des Schulhauses erfolgt nicht.