Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Nach Beschlussfassung vom 04.07.2023 wurde das Vorhaben zur Förderung eines Integralen Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzeptes (IHRK) beim Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg eingereicht, um bei der Regierung von Unterfranken auf der „Ämterliste“ aufgenommen zu werden.

 

Nach Bekanntgabe des WWA wurde das Vorhaben in das Förderprogramm 2024 nicht aufgenommen.

Es besteht allerdings die Möglichkeit eine vorzeitige Baufreigabe zu beantragen. Damit könnten die Gemeinden Kleinheubach und Rüdenau bereits mit dem Konzept beginnen auch wenn eine Aufnahme in das Förderprogramm 2024 nicht erfolgen konnte. Es wäre dann eine Aufnahme in das Förderprogramm 2025 zu beantragen.

Die Maßnahme darf allerdings erst nach Erhalt der vorzeitigen Baufreigabe beauftragt werden. Eine vorzeitige Auftragsvergabe wäre förderschädlich.

 

Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen am WWA bis zum Erlass der Baufreigabe, ist mit einer Bearbeitungsdauer des WWA, Regierung und Umweltministerium, von mindestens acht Wochen zu rechnen.

 

Zur Antragsstellung ist ein Gemeinderatsbeschluss mit folgenden Inhalten erforderlich:

 

  • aufgrund der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn besteht kein Rechtsanspruch auf staatliche Förderung
  • eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn ist keine Zusicherung im Sinne des Art. 38 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes
  • eine etwaige spätere Förderung erfolgt nach den dann jeweils geltenden Zuwendungsrichtlinien (inkl. dem dann geltenden Zuwendungssatz)
  • das Finanzrisiko ist durch den Antragsteller selbst zu tragen
  • die Kosten einer Vorfinanzierung sind nicht zuwendungsfähig.

 

Die Planungskosten wurden im Juli 2023 auf bis zu 55.000 € brutto geschätzt.

 

Für die gemeinsame Projektumsetzung hat die Gemeinde Rüdenau für die Vergabe der Planungsleistungen für ein „Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept“ ohne eine mögliche Förderung befürwortet und die Verwaltung mit der Angebotseinholung der Planungsleistungen beauftragt.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat Kleinheubach befürwortet die Planungsleistungen für ein „Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept“ gemeinsam mit der Gemeinde Rüdenau ohne eine mögliche Förderung und beauftragt die Verwaltung mit der Angebotseinholung der Planungsleistungen.

 

Einstimmig beschlossen.

 

Der Beschluss vom 04.07.2023 mit dem Inhalt

„Der Marktgemeinderat Kleinheubach beschließt ein integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept im geförderten Verfahren gemeinsam mit der Gemeinde Rüdenau durchzuführen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme beim Wasserwirtschaftsamt anzumelden.“

wird aufgehoben.