Sitzung: 23.07.2024 MK/008/2024
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Nach Beschlussfassung vom 04.07.2023 wurde
das Vorhaben zur Förderung eines Integralen Hochwasserschutz- und
Rückhaltekonzeptes (IHRK) beim Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg eingereicht,
um bei der Regierung von Unterfranken auf der „Ämterliste“ aufgenommen zu
werden.
Nach Bekanntgabe des WWA wurde das Vorhaben
in das Förderprogramm 2024 nicht aufgenommen.
Es besteht allerdings die Möglichkeit eine
vorzeitige Baufreigabe zu beantragen. Damit könnten die Gemeinden Kleinheubach
und Rüdenau bereits mit dem Konzept beginnen auch wenn eine Aufnahme in das
Förderprogramm 2024 nicht erfolgen konnte. Es wäre dann eine Aufnahme in das
Förderprogramm 2025 zu beantragen.
Die Maßnahme darf allerdings erst nach Erhalt
der vorzeitigen Baufreigabe beauftragt werden. Eine vorzeitige Auftragsvergabe
wäre förderschädlich.
Nach Eingang der vollständigen
Antragsunterlagen am WWA bis zum Erlass der Baufreigabe, ist mit einer
Bearbeitungsdauer des WWA, Regierung und Umweltministerium, von mindestens acht
Wochen zu rechnen.
Zur Antragsstellung ist ein
Gemeinderatsbeschluss mit folgenden Inhalten erforderlich:
- aufgrund
der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn besteht kein Rechtsanspruch
auf staatliche Förderung
- eine Zustimmung
zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn ist keine Zusicherung im Sinne des Art. 38
des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes
- eine
etwaige spätere Förderung erfolgt nach den dann jeweils geltenden
Zuwendungsrichtlinien (inkl. dem dann geltenden Zuwendungssatz)
- das
Finanzrisiko ist durch den Antragsteller selbst zu tragen
- die
Kosten einer Vorfinanzierung sind nicht zuwendungsfähig.
Die Planungskosten wurden im Juli 2023 auf bis zu 55.000 € brutto geschätzt.
Für die gemeinsame Projektumsetzung hat die
Gemeinde Rüdenau für die Vergabe der Planungsleistungen für ein „Integrales
Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept“ ohne eine mögliche Förderung
befürwortet und die Verwaltung mit der Angebotseinholung der Planungsleistungen
beauftragt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Kleinheubach befürwortet die
Planungsleistungen für ein „Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept“
gemeinsam mit der Gemeinde Rüdenau ohne eine mögliche Förderung und beauftragt
die Verwaltung mit der Angebotseinholung der Planungsleistungen.
Einstimmig beschlossen.
Der Beschluss vom 04.07.2023 mit dem Inhalt
„Der
Marktgemeinderat Kleinheubach beschließt ein integrales Hochwasserschutz- und
Rückhaltekonzept im geförderten Verfahren gemeinsam mit der Gemeinde Rüdenau
durchzuführen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Maßnahme beim Wasserwirtschaftsamt anzumelden.“
wird aufgehoben.