Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Für die Mittelverteilung der Städtebauförderung müssen die Gemeinden alljährlich ihre Bedarfsmitteilung an die Regierung melden. Hierin sind die vier folgenden Kalenderjahre enthalten.

 

Es ist keine bindende Mitteilung, lediglich eine Orientierung, wie viele Haushaltsmittel die Gemeinde voraussichtlich von der Städtebauförderung in den kommenden Jahren beantragen wird.

 

Für jede einzelne dieser Maßnahmen sind dann noch gesondert Zuschussanträge zu stellen.

 

Die vorliegende Bedarfsmitteilung (siehe Anlage) wurde im Juli mit Herrn Neu und der Regierung von Unterfranken so besprochen.

 

Da der Markt Kleinheubach aktuell noch ganz am Anfang der Städtebaulichen Entwicklung steht, stehen in den kommenden Jahren zunächst vorbereitende Maßnahmen, wie die Erstellung einer Baufibel für den Altort und die Auflage eines kommunalen Förderprogrammes an.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der vorliegenden Bedarfsmitteilung an die Regierung von Unterfranken für die Jahre 2025 bis 2028 zu.