Sachverhalt:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Galgenrain“, im Bereich der Änderung in Teilbereichen der Fl.Nrn. 4008/1, 4012, 4013, 4015, 4016, im Gewerbegebiet.
Der Bauherr beabsichtigt, die Halle S in eine Lager- und Produktionshalle umzunutzen und eine Absaug- und Filteranlage einzubauen.
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die zulässige Grundflächenzahl (GRZ 0,8) um 0,014 überschritten wird.
Zum Stellplatznachweis liegt folgendes aufgeführt:
„Zurzeit sind in der
Firma Keller 516 Mitarbeiter beschäftigt. Durch die Nutzungsänderung werden
keine neuen Mitarbeiter beschäftigt, es findet lediglich eine Umstrukturierung
innerhalb der Firma statt.
516 Mitarbeiter ./. 3
= 172 Stellplätze
Auf den Flurstücken
4010, 4011 & 4012 (286 Stpl.), 4215 (6 Stpl.), 4214 (7 Stpl.) & 4219
(17 Stpl.) sind insgesamt 316 Stellplätze vorhanden.
Somit ergibt sich eine
Reserve von 144 Stellplätzen.“
Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.
Beratung:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Beschlussvorschlag mehrheitlich zuzustimmen.
Beschluss:
Der Markt Kleinheubach erteilt für die Überschreitung der
GRZ eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das gemeindliche
Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt.