Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Galgenrain“, im Bereich der Änderung in Teilbereichen der Fl.Nrn. 4008/1, 4012, 4013, 4015, 4016, im Gewerbegebiet.

 

Der Bauherr beabsichtigt, die Halle S in eine Lager- und Produktionshalle umzunutzen und eine Absaug- und Filteranlage einzubauen.

 

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die zulässige Grundflächenzahl (GRZ 0,8) um 0,014 überschritten wird.

 

Zum Stellplatznachweis liegt folgendes aufgeführt:

„Zurzeit sind in der Firma Keller 516 Mitarbeiter beschäftigt. Durch die Nutzungsänderung werden keine neuen Mitarbeiter beschäftigt, es findet lediglich eine Umstrukturierung innerhalb der Firma statt.

516 Mitarbeiter ./. 3 = 172 Stellplätze

Auf den Flurstücken 4010, 4011 & 4012 (286 Stpl.), 4215 (6 Stpl.), 4214 (7 Stpl.) & 4219 (17 Stpl.) sind insgesamt 316 Stellplätze vorhanden.

Somit ergibt sich eine Reserve von 144 Stellplätzen.“

 

Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.

 

Beratung:

Der Bauausschuss empfiehlt dem Beschlussvorschlag mehrheitlich zuzustimmen.


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach erteilt für die Überschreitung der GRZ eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt.