Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB). Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet. Für die planungsrechtliche Beurteilung kommt es darauf an, ob sich dieses in die Umgebung einfügt.

 

Der Bauherr beabsichtigt, an der östlichen Gebäudeseite eine Terrassenüberdachung mit den Maßen 4,50 m Tiefe x 9,93 m Breite zu errichten. Die Dachneigung beträgt 7°.

 

Wegen eventuell erforderlichen Abstandsflächen entscheidet das Landratsamt.

 

Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.

 

Beratung:

GRin Ahner war vor Ort und hat sich die bereits vorhandene Terrasse, die überdacht werden soll, angeschaut. Die Überdachung soll nur aus Holz gebaut werden und ist von der Obernburger Straße aufgrund einer Hecke nicht sichtbar.


Beschluss:

Die Gemeinde Laudenbach erteilt dem Bauvorhaben in der vorliegenden Form das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.