Sachverhalt:
Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain hat am 01.10.2024 beschlossen, das Kapitel 5.2 „Energie“ des Regionalplans fortzuschreiben und das dafür erforderliche Beteiligungsverfahren durchzuführen.
Durch das „Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen“ (WindBG) ist die Region Bayerischer Untermain verpflichtet, bis 31.12.2027 1,1 Prozent und bis 31.12.2032 insgesamt 1,8 Prozent der Regionsfläche für die Windenergie an Land einzubringen. Mit der vorliegenden Fortschreibung des Kapitels 5.2 „Energie“ werden Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen ausgewiesen.
Auf der Gemarkung des Marktes Kleinheubach soll die Ausweisung das Vorranggebiet „W62 Landel“ erfolgen (s. Anlage). Der Markt Kleinheubach kann zu den Änderungen des Regionalplanes bis zum 15.01.2025 Stellung nehmen. Es handelt sich hierbei um ein gemarkungsgrenzübergreifendes Gebiet.
Mit der Zustimmung zur Vorrangfläche erfolgt keine Zustimmung zum Bau von Windenergieanlagen. Die Vorrangfläche im Bereich der Gemarkung Kleinheubach befindet sich zu 100 Prozent im Eigentum des Marktes Kleinheubach.
Sofern das regionale Flächenziel von 1,1 % der Regionsfläche nicht erreicht werden sollte, sind nach den neuen Vorgaben Windenergieanlagen in der gesamten Region privilegiert. Dies hätte zur Folge, dass ab 31. Dezember 2027 in der Region Windenergieanlagen auch außerhalb eigens ausgewiesener Flächen errichtet werden dürfen.
Beratung:
Herr Thomas Schneider möchte wissen, ob der Flächenausgleich auf der Gesamtfläche des Planungsverbandes möglich ist. Dies bejaht Bürgermeister Thomas Münig und betont, dass es sich bei der Fläche in der Gemarkung des Marktes um Eigentum des Marktes Kleinheubach handelt, was natürlich Steuerungsvorteile von 100% mit sich bringt.
Thomas Schneider fasst zusammen, dass die Vorrangfläche in vier Gemeinden liegt und von vier Gemeinde- und Stadträten beschlossen werden muss. Er fragt nach, was passiert, wenn eine Gemeinde dagegen stimmt. Bürgermeister Thomas Münig kann dies nicht beantworten. Die entsprechenden Stellungnahmen werden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens bei der Regierung von Unterfranken gehört und gewürdigt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt der Vorrangfläche W62 Landel gemäß
der Neufassung Kapitel 5.2 Energie des Regionalplanes Bayerischer Untermain zu.